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Ansonsten
ist jedoch eine Baugenehmigung nach Maßgaben des Baugesetzbuchs
(BauGB) und der Landesbauordnung (LBO) erforderlich.
Die Gemeinde, in der das Bauvorhaben geplant ist, benachrichtigt nach
Erhalt der Planunterlagen zunächst die Angrenzer. Danach reicht sie
den Bauantrag mit einer Stellungnahme an das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde
weiter. In manchen
Fällen sind
auch noch andere Behörden tangiert, zum Beispiel bei
einem Bauvorhaben im Außenbereich. Die Anhörung dieser Behörden
erfolgt direkt vom Baurechtsamt.
Sind
alle rechtlichen Hürden genommen, erhält der Bauherr den so
genannten Roten Punkt. Er signalisiert, dass der Bau auf sicheren rechtlichen
Beinen steht.

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