Service für die Wirtschaft
aus einer Hand
Stein auf Stein
zum Eigenheim
Tourismus
 
 


Ansonsten ist jedoch eine Baugenehmigung nach Maßgaben des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Landesbauordnung (LBO) erforderlich.
Die Gemeinde, in der das Bauvorhaben geplant ist, benachrichtigt nach Erhalt der Planunterlagen zunächst die Angrenzer. Danach reicht sie den Bauantrag mit einer Stellungnahme an das Landratsamt als untere Baurechtsbehörde weiter. In manchen
Fällen Baustellesind auch noch andere Behörden tangiert, zum Beispiel bei
einem Bauvorhaben im Außenbereich. Die Anhörung dieser Behörden erfolgt direkt vom Baurechtsamt.

Sind alle rechtlichen Hürden genommen, erhält der Bauherr den so genannten Roten Punkt. Er signalisiert, dass der Bau auf sicheren rechtlichen Beinen steht.