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Stein auf Stein zum Eigenheim

Die Wohnbauförderung hilft mit zinsverbilligten Darlehen, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. In Baden-Württemberg fördert die L-Bank im Auftrag des Landes den klassischen Neubau, aber auch den Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder deren Umbau und Erweiterung.

Zielgruppen dieses Programms sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Schwerbehinderte mit besonderen Wohnungsversorgungsproblemen. Dabei darf neben anderen Voraussetzungen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden.

Der Antrag auf Wohnbauförderung muss mit den nötigen Unterlagen beim Bürgermeisteramt des Bauortes eingereicht werden. Sind die Unterlagen komplett, werden sie an die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises weitergeleitet.
Diese prüft die Förderfähigkeit des Bauvorhabens. Danach geht der Förderungsvorschlag an die L-Bank. Sie entscheidet über den Antrag
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel.

Sind die finanziellen Grundsteine gelegt, geht’s an die rechtliche Seite. Zur Vereinfachung des Bauens trägt seit einigen Jahren das sogenannte Kenntnisgabeverfahren bei. Danach sind Wohnbauten,
die innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans errichtet werden, genehmigungsfrei. Die Bauunterlagen werden bei der Gemeinde eingereicht, ihr Eingang spätestens fünf Arbeitstage danach bestätigt, eine Prüfung durch die Baurechtsbehörde erfolgt nicht. Bereits nach einem Monat ist so der Baggerbiss möglich. Der Architekt ist dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften für dieses Gebiet eingehalten werden. Für den Bauherrn bedeutet das weniger Papierkram, vor allem aber spart es Zeit und Geld.

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