|
Stein auf Stein zum Eigenheim
Die Wohnbauförderung hilft mit zinsverbilligten
Darlehen, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen.
In Baden-Württemberg fördert die L-Bank im Auftrag des Landes
den klassischen Neubau, aber auch den Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung
oder deren Umbau und Erweiterung.
Zielgruppen
dieses Programms sind Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Schwerbehinderte
mit besonderen Wohnungsversorgungsproblemen. Dabei darf neben anderen
Voraussetzungen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten
werden.
Der
Antrag auf Wohnbauförderung muss mit den nötigen Unterlagen
beim Bürgermeisteramt des Bauortes eingereicht werden. Sind
die Unterlagen komplett, werden sie an die Wohnungsbauförderungsstelle
des Landkreises weitergeleitet.
Diese prüft die Förderfähigkeit
des Bauvorhabens. Danach geht der Förderungsvorschlag an die L-Bank. Sie entscheidet über den Antrag
im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Fördermittel.
Sind
die finanziellen Grundsteine gelegt, gehts an die rechtliche Seite.
Zur Vereinfachung des Bauens trägt seit einigen Jahren das sogenannte
Kenntnisgabeverfahren bei. Danach sind Wohnbauten,
die innerhalb eines qualifizierten Bebauungsplans errichtet werden, genehmigungsfrei.
Die Bauunterlagen werden bei der Gemeinde eingereicht, ihr Eingang spätestens
fünf Arbeitstage danach bestätigt, eine Prüfung durch die
Baurechtsbehörde erfolgt nicht. Bereits nach einem Monat ist so der
Baggerbiss möglich. Der Architekt ist dafür verantwortlich,
dass alle Vorschriften für dieses Gebiet eingehalten werden. Für
den Bauherrn bedeutet das weniger Papierkram, vor allem aber spart es
Zeit und Geld.
(mehr...)

|