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Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen
Das Zusammenleben und die Versorgung in Altenpflegeheimen
und Einrichtungen des Betreuten Wohnens, in Behindertenheimen, Kindertagesstätten,
Schulen oder Krankenhäusern stellen besondere Bedingungen an Hygiene
und gesundheitliche Rahmenbedingungen.
Die
unteren Gesundheitsbehörden bringen ihre Fachkompetenz in die Planung
dieser Institutionen ein. Sie sorgen durch Beratung und Überwachung
dafür, dass der Standard in diesen Einrichtungen gewahrt bleibt.
Auch
die Aufsicht über Pflegeheime liegt bei den Landkreisen. Gemeinsam
mit einer externen Pflegekraft begutachten die Ärzte der unteren
Gesundheitsbehörde die Pflegequalität der Einrichtungen. Sie
überprüfen die ausreichende Anzahl an qualifiziertem Personal,
die hygienische Situation vor Ort und kommen ihrer Informationspflicht
gegenüber dem einzelnen Heimbewohner oder den Heimbeiräten über
ihre Rechte und Pflichten nach.
Wo
gekocht und gegessen wird, ist der sorgfältige Umgang mit Lebensmitteln
eine unverzichtbare Voraussetzung. Deshalb fällt auch die
Betreuung und Kontrolle von Großküchen in Betrieben, Mensen,
Krankenhaus- oder Altenheimküchen und Gaststätten in den Tätigkeitskatalog
der Landkreise.
Gemeinsam
mit dem Wirtschaftskontrolldienst der Polizei besichtigen Tierärzte
und Ärzte diese Einrichtungen regelmäßig. Dabei geht es
nicht allein um Kontrolle und Ahndung von Verstößen, sondern
zunehmend um die Unterstützung des Betriebs beim Aufbau und bei der
Anwendung sinnvoller Eigenkontrolle.

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