Verbraucherschutz
Schutz vor Krankheit
Überwachung
von Gemeinschafts-
einrichtungen
Lebensmittel-
überwachung
Leistungsfähige Kreiskrankenhäuser
Effektiver Tierschutz - effektiver
Verbraucherschutz
 
 


Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen

Das Zusammenleben und die Versorgung in Altenpflegeheimen und Einrichtungen des Betreuten Wohnens, in Behindertenheimen, Kindertagesstätten, Schulen oder Krankenhäusern stellen besondere Bedingungen an Hygiene und gesundheitliche Rahmenbedingungen.

Die unteren Gesundheitsbehörden bringen ihre Fachkompetenz in die Planung dieser Institutionen ein. Sie sorgen durch Beratung und Überwachung dafür, dass der Standard in diesen Einrichtungen gewahrt bleibt.

Auch die Aufsicht über Pflegeheime liegt bei den Landkreisen. Gemeinsam mit einer externen Pflegekraft begutachten die Ärzte der unteren Gesundheitsbehörde die Pflegequalität der Einrichtungen. Sie überprüfen die ausreichende Anzahl an qualifiziertem Personal, die hygienische Situation vor Ort und kommen ihrer Informationspflicht gegenüber dem einzelnen Heimbewohner oder den Heimbeiräten über ihre Rechte und Pflichten nach.

Wo gekocht und gegessen wird, ist der sorgfältige Umgang mit Lebensmitteln eine unverzichtbare Voraussetzung. Deshalb fällt auch die Betreuung und Kontrolle von Großküchen in Betrieben, Mensen, Krankenhaus- oder Altenheimküchen und Gaststätten in den Tätigkeitskatalog der Landkreise.

Gemeinsam mit dem Wirtschaftskontrolldienst der Polizei besichtigen Tierärzte und Ärzte diese Einrichtungen regelmäßig. Dabei geht es nicht allein um Kontrolle und Ahndung von Verstößen, sondern zunehmend um die Unterstützung des Betriebs beim Aufbau und bei der Anwendung sinnvoller Eigenkontrolle.