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Die
Wirtschaft ist verpflichtet, ihre Waren - insbesondere Lebensmittel
- so abzugeben, dass davon keine Gefahr für die Bevölkerung
ausgeht. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt überprüft,
nimmt Risikobewertungen vor und gibt Hinweise, wo Verbesserungen notwendig
sind. Wenn das nicht hilft, stehen
jedoch auch handfeste Mittel zur Verfügung: Vom Bußgeld über
die Sicherstellung der Waren bis zu Verkaufs- oder Herstellungsverboten
reicht das Spektrum.
Die
Größe und Anzahl der Tierhaltungen in Baden-Württemberg
bringt eine wichtige Verantwortung in der Tierseuchenbekämpfung
mit sich - auch, weil beim Ausbruch von Tierseuchen große volkswirt-schaftliche
Schäden entstehen können, die durch den einzelnen Tierhalter
nicht bewältigt werden können. Es ist deshalb ein besonderes
Anliegen, dass der Ausbruch von Tierseuchen verhindert wird - und
dass, falls Seuchen auftreten, diese rasch und wirksam bekämpft werden.
Die Maßnahmen zur Abwehr der Einschleppung von Tierseuchen aus dem
Ausland und zur Vorbeugung und Tilgung von Seuchen im Inland ergänzen
sich.
Beispiele
für in den vergangen Jahren aufgetretene
Tierseuchen sind die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre
Influenza genannt, die Tollwut oder die Schweinepest.
Im
Bereich des Tierschutzes orientieren sich die Landratsämter
an der Grundaussage des Tierschutzgesetzes, wonach Leben und Wohlbefinden
der Tiere zu schützen sind und keinem Tier ohne vernünftigen
Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt
werden dürfen.
Das
Verbraucherschutz- und Veterinäramt überwacht auf der
Grundlage des Tierschutzgesetzes sämtliche landwirtschaftlichen Tierhaltungen,
Schlachtstätten sowie Reit- und Fahrbetriebe, Zoohandlungen, Zirkusunternehmen,
gewerbsmäßige
Tierzuchten, Tierheime und andere. Ebenso wird der Transport
von landwirtschaftlichen Nutztieren kontrolliert, um unnötige
Belastungen der Tiere beim Transport zu reduzieren.

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