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Kreisstraßen

Wollte man alle Kreisstraßen in Baden-Württemberg ablaufen, so müsste ein Viertel des Erdumfangs bewältigt werden, denn es fallen insgesamt fast 12.000 Kilometer Straße in die Zuständigkeit der Landkreise, also nahezu die Hälfte des Straßennetzes. Kreisstraße

Das Straßengesetz definiert Kreisstraßen als Verkehrswege, "die vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind“. Ferner dienen Kreisstraßen dem „Anschluss einer Gemeinde an überörtliche Verkehrswege".

Kreisstraßen kann man leicht an den Stationierungszeichen erkennen, die alle 200 Meter am rechten Straßenrand zu finden sind. Das "K" steht für Kreisstraße, die folgenden zwei Ziffern benennen den jeweiligen Kreis. Die Kennziffer für den Landkreis Karlsruhe ist zum Beispiel die 35, für den Landkreis Tübingen die 69. Die beiden folgenden Ziffern bezeichnen dann die jeweilige Straße.Ausbau der Straßen

Die Kreise entscheiden als
Eigentümer dieser Straßen über
Neubau, Aus- und Umbau.
Und es ist die Aufgabe der Landratsämter, für die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit zu sorgen. Heutzutage liegt der Schwerpunkt sicherlich weniger im Straßenneubau als vielmehr in der Erhaltung und Sanierung sowie im Beseitigen von Gefahrenstellen und Unfallschwerpunkten. So wurden zum Beispiel gefährliche Kreuzungen in den letzten Jahren durch Kreisverkehre sicherer gemacht und durch diese Maßnahme den Verkehrsanforderungen angepasst.