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Kreisstraßen
Wollte man alle Kreisstraßen in Baden-Württemberg
ablaufen, so müsste ein Viertel des Erdumfangs bewältigt werden,
denn es fallen insgesamt fast 12.000 Kilometer Straße in die Zuständigkeit
der Landkreise, also nahezu die Hälfte des Straßennetzes. 
Das
Straßengesetz definiert Kreisstraßen als Verkehrswege, "die
vorwiegend dem überörtlichen Verkehr zwischen benachbarten Kreisen
oder innerhalb eines Kreises dienen oder zu dienen bestimmt sind.
Ferner dienen Kreisstraßen dem Anschluss einer Gemeinde an
überörtliche Verkehrswege".
Kreisstraßen
kann man leicht an den Stationierungszeichen erkennen, die alle 200 Meter
am rechten Straßenrand zu finden sind.
Das "K" steht für Kreisstraße, die folgenden zwei
Ziffern benennen den jeweiligen Kreis. Die Kennziffer für den Landkreis
Karlsruhe ist zum Beispiel die 35, für den Landkreis Tübingen
die 69. Die beiden folgenden Ziffern bezeichnen dann die jeweilige Straße.
Die
Kreise entscheiden als
Eigentümer dieser Straßen über
Neubau, Aus- und Umbau. Und es ist die Aufgabe der Landratsämter,
für die Instandhaltung und die Verkehrssicherheit zu sorgen. Heutzutage
liegt der Schwerpunkt sicherlich weniger im Straßenneubau als vielmehr
in der Erhaltung und Sanierung sowie im Beseitigen von Gefahrenstellen
und Unfallschwerpunkten. So wurden zum Beispiel gefährliche Kreuzungen
in den letzten Jahren durch Kreisverkehre sicherer gemacht und durch diese
Maßnahme den Verkehrsanforderungen angepasst.

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