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Führerscheine
Auch in Führerscheinangelegenheiten ist die
untere Verwaltungsbehörde im Landratsamt
kompetenter Ansprechpartner.
Fahrerlaubnisse
werden erteilt, ausländische Führerscheine werden umgeschrieben.
Man kümmert sich um Führerscheinneulinge. Das Landratsamt ist
außerdem zuständig, wenn es um die Fahreignung von Führerscheinbesitzern
geht. Oder wenn Punktetäter zur Wiedererlangung des Führerscheins
ihre Fahreignung nachweisen müssen.
Wer
Fahrgäste befördern oder einen internationalen Führerschein
haben will, kann sich ebenfalls an das Landratsamt wenden. Und
wenn es sein muss, entzieht das Landratsamt eine Fahrerlaubnis
auch wieder.

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