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Führerscheine

Auch in Führerscheinangelegenheiten ist die untere Verwaltungsbehörde im Landratsamt
kompetenter Ansprechpartner. Neuer Führerschein

Fahrerlaubnisse werden erteilt, ausländische Führerscheine werden umgeschrieben. Man kümmert sich um Führerscheinneulinge. Das Landratsamt ist außerdem zuständig, wenn es um die Fahreignung von Führerscheinbesitzern geht. Oder wenn Punktetäter zur Wiedererlangung des Führerscheins ihre Fahreignung nachweisen müssen.

Wer Fahrgäste befördern oder einen internationalen Führerschein haben will, kann sich ebenfalls an das Landratsamt wenden. Und
wenn es sein muss, entzieht das Landratsamt eine Fahrerlaubnis
auch wieder.