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Auf
den Erhalt des regenerativen und artenreichen Lebensraumes unserer Fließgewässer
zielen die Gewässerökologie und die Überwachung der Gewässerentwicklung.
In
einer Zeit, in der erneuerbare Energien eine immer größere
Rolle spielen, ist die Wasserkraft eine wichtige regenerative Energiequelle.
Da bei der Errichtung von Wasserkraftanlagen
meist auch Eingriffe in das Gewässer notwendig sind, sind der Wasserkraftnutzung
ökologische Grenzen gesetzt. Die Einhaltung dieser zu prüfen
und die Aufsicht über den Betrieb ist ebenfalls Aufgabe der Landratsämter.
Dem
Schutz des Bodens dient die Überwachung
der Altlasten (das sind alte Deponien und
auch frühere Gewerbeflächen). Wo und wie werden welche Abfälle
entsorgt? Auch dies müssen die Landratsämter überwachen,
um die Umwelt zu schützen.

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