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Als
untere staatliche Umweltschutzbehörde weisen die Landratsämter
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
aus. Seit dem Jahr 2005 gehören auch der Hochwasserschutz, die Gewässerökologie
und die Gewässerentwicklung sowie alles rund um das Thema Wasserkraftanlagen
dazu.
Den
Wasserschutzgebieten, die wir zum Erhalt unseres wichtigsten Lebensmittels,
des
Trinkwassers,
benötigen, gilt ein besonderes Augenmerk. Auch das
Abwasser aus Haushalten und Betrieben ist
Thema für die Landkreise. Beim Ausbau und Betrieb der Kläranlagen
werden die Gemeinden beraten und kontrolliert. Stellungnahmen zu Bauvorhaben
aus ökologischer Sicht sind Tagesgeschäft der unteren Naturschutzbehörden.
Die
Verbesserung des Hochwasserschutzes
und der Hochwasservorsorge ist ein vorrangiges Ziel der Landratsämter.
Vor allem vor dem Hintergrund gehäuft aufgetretener Hochwasserereignisse
der letzten Jahre und den damit verbundenen Schäden ist dies ein
wichtiges Thema. So erleichtern beispielsweise die Ausweisung und Festsetzung
von Überschwemmungsgebieten einen freien Hochwasserabfluss.
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