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Feuerwehren als Mädchen für alles
Die Einrichtung, Ausrüstung und Unterhaltung
einer Feuerwehr gehört zu den Pflichtaufgaben
einer jeden Gemeinde.
Ergänzend
dazu haben die Landkreise Leitstellen zur Annahme von Meldungen und zur
Alarmierung der Feuerwehren einzurichten und zu betreiben. Bei besonderen
Feuerwehreinsätzen können die Kreisbrandmeister, die bei den
Landratsämtern für die örtlichen Feuerwehren zugleich beratend
und aufsichtsführend tätig sind, auch die technische Leitung
der Großeinsätze und Übungen übernehmen.
Das
viel zitierte Kind muss aber nicht erst in den Brunnen fallen, bevor die
Feuerwehrexperten bei den Landkreisen tätig werden.
Durch eine Beteiligung bei Bauanträgen und Brandverhütungsschauen
wird versucht, mögliche Gefahrenquellen im Vorfeld auszuschließen.
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