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Menschen mit Behinderung
Gesundheit und uneingeschränktes Leistungsvermögen
haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert.
Aber Krankheit oder Unfall können oft bleibende gesundheitliche Einschränkungen
hervorrufen.
In
Baden-Württemberg leben derzeit ca. 1,4 Millionen Menschen
mit Behinderung, davon sind fast 1 Million schwerbehindert.
Das
Sozialgesetzbuch (Neuntes Buch)
stellt fest, wann eine Behinderung vorliegt:
"Menschen sind behindert,
wenn ihre körperliche Funktion,
geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit
länger als 6 Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre
Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."
Das
Landratsamt stellt auf Antrag das Vorliegen und den Grad
einer Behinderung fest. Es entscheidet auch über das Vorliegen
der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen,
die behinderte Menschen gegenüber
Gesunden haben.
Als
Leistungen können zum Beispiel für berufstätige schwerbehinderte
Menschen finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kündigungsschutz
oder Zusatzurlaub in Betracht kommen oder auch eine Ermäßigung
bei der Lohn- und Einkommenssteuer.
Darüber
hinaus können behinderte Menschen Vergünstigungen erhalten,
etwa beim öffentlichen Nahverkehr, beim Parken, bei den Rundfunk-
und Telefongebühren. Außerdem sind Preisermäßigungen
beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen möglich.

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