Würde und Selbst-
ständigkeit für den Menschen im Alter
Der junge Mensch
und seine Familie
Versorgungsverwaltung
Menschen in
der Schuldenspirale
Berufliche Integration
von arbeitslosen Menschen
Die Landkreise - Partner der Selbsthilfegruppen
Hilfen für Spätaussiedler und Flüchtlinge
Sozialhilfe - mehr als materielle Unterstützung
 
 


Versorgungsverwaltung

Soziales Entschädigungsrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hatte bei ihrer Gründung als eines ihrer größten Probleme die Versorgung der Opfer des 2. Weltkrieges zu meistern. Dabei ging es nicht nur um die Soldaten, die Witwen
und Waisen der Gefallenen, sondern auch um die Opfer, die der Krieg unter der Zivilbevölkerung gefordert hatte. Diese Aufgabe ist auch heute noch aktuell.

Die Entschädigung der Kriegsopfer regelt seit 1. Oktober 1950 das Bundesversorgungsgesetz (BVG). Darüber hinaus hat sich das BVG im Laufe seiner über 50jährigen Geschichte zum Leitgesetz des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) entwickelt und umfasst auch:

das Soldatenversorgungsgesetz
das Zivildienstgesetz
das Infektionsschutzgesetz
das Opferentschädigungsgesetz

Die Entschädigung der Betroffenen erfolgt vor allem durch Rentenleistungen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Auch Witwen, Waisen und Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenleistungen erhalten.

Derzeit erhalten in Baden-Württemberg rund 70 000 Menschen Leistungen im Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts.
Die Landratsämter beraten die betroffenen Personen fachlich.
Hier werden auch die entsprechenden Anträge gestellt.

(mehr...)