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Versorgungsverwaltung
Soziales Entschädigungsrecht
Die Bundesrepublik Deutschland hatte bei ihrer
Gründung als eines ihrer größten Probleme die Versorgung
der Opfer des 2. Weltkrieges zu meistern. Dabei ging es nicht nur um die
Soldaten, die Witwen
und Waisen der Gefallenen, sondern auch um die Opfer, die der Krieg unter
der Zivilbevölkerung gefordert hatte. Diese Aufgabe ist auch heute
noch aktuell.
Die
Entschädigung der Kriegsopfer regelt seit 1. Oktober 1950 das Bundesversorgungsgesetz
(BVG). Darüber hinaus hat sich das BVG im Laufe seiner über
50jährigen Geschichte zum Leitgesetz des Sozialen Entschädigungsrechts
(SER) entwickelt und umfasst auch:
das
Soldatenversorgungsgesetz
das
Zivildienstgesetz
das
Infektionsschutzgesetz
das
Opferentschädigungsgesetz
Die
Entschädigung der Betroffenen erfolgt vor allem durch Rentenleistungen
und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Auch Witwen, Waisen und
Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenleistungen erhalten.
Derzeit
erhalten in Baden-Württemberg rund 70 000 Menschen Leistungen im
Rahmen des Sozialen Entschädigungsrechts.
Die Landratsämter beraten die betroffenen Personen fachlich.
Hier werden auch die entsprechenden Anträge gestellt.
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