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Die
Flüchtlinge leben in
Gemeinschaftsunterkünften der
baden-württembergischen Landkreise, bei denen neben der Grundversorgung
mit Nahrung, Kleidung und Wohnung die Sozialbetreuung einen hohen
Stellenwert genießt. Die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte
werden
von den Stadt- und Landkreisen als untere Aufnahmebehörden im Namen
des Landes errichtet, verwaltet und betrieben.
Flüchtlinge, die nach Ablehnung ihres Asylantrags als Geduldete vorläufig
im Bundesgebiet bleiben dürfen, werden nach einem bevölkerungsbezogenen
Verteilerschlüssel von den Städten und Gemeinden untergebracht.

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