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Die
Sozialhilfeleistungen der Landkreise umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt
und Hilfen in besonderen Lebenslagen. Die
Hilfe
zum Lebensunterhalt sichert allen Menschen
eine menschenwürdige Lebensführung. Anspruch auf Hilfe hat derjenige,
der den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten
kann. Die Hilfen
in besonderen Lebenslagen dagegen haben die Aufgabe, besonderen Notlagen
zu begegnen, zum Beispiel Pflegebedürftigkeit, Krankheit
oder Behinderung.
Ende
des Jahres 2000 erhielten in Baden-Württemberg 208.647 Personen Hilfe
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Darunter befanden
sich 70.368 - also rund ein Drittel - Kinder im Alter
bis zu 14 Jahren. Daneben erhielten 88.234 Menschen Hilfen in besonderen
Lebenslagen.
In
den vergangenen Jahren hat sich die Sozialhilfe zu einer Schwerpunktaufgabe
und gleichermaßen zu einem Hauptausgabe-faktor entwickelt.
So betrug der Sozialhilfeaufwand der Stadt- und Landkreise im Jahr 2000
runde 755 Millionen Euro. Bei einer Vielzahl der Hilfeempfänger ist
Arbeitslosigkeit die Hauptursache der Bedürftigkeit. Mit einer verstärkten
Auswegberatung durch die Kreissozialämter konnten in den zurückliegenden
Jahren vielen Betroffenen neue Lebensperspektiven eröffnet und das
Selbstwertgefühl zurückgegeben werden.
Flankierend
zu den bereits vorhandenen klassischen Instrumenten der Arbeitsmarkt-
und Sozialpolitik haben viele Landkreise in den letzten Jahren neue innovative
Wege, etwa durch die Gründung von Beschäftigungsgesellschaften,
beschritten. Besondere Herausforderungen für die Landkreise als Sozialhilfeträger
zeichnen sich in der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung
ab. Die Sozialhilfe bleibt deshalb auch künftig eine Schwerpunktaufgabe
der Kreispolitik.

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