Würde und Selbst-
ständigkeit für den Menschen im Alter
Der junge Mensch
und seine Familie
Menschen in
der Schuldenspirale
Berufliche Integration
von arbeitslosen Menschen
Die Landkreise - Partner der Selbsthilfegruppen
Hilfen für Spätaussiedler und Flüchtlinge
Sozialhilfe - mehr als materielle Unterstützung
 
 


Die Sozialhilfeleistungen der Landkreise umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfen in besonderen Lebenslagen. Die Hilfe
zum Lebensunterhalt sichert allen Menschen eine menschenwürdige Lebensführung. Anspruch auf Hilfe hat derjenige, der den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften bestreiten kann. Die Hilfen
in besonderen Lebenslagen dagegen haben die Aufgabe, besonderen Notlagen zu begegnen, zum Beispiel Pflegebedürftigkeit, Krankheit
oder Behinderung.

Ende des Jahres 2000 erhielten in Baden-Württemberg 208.647 Personen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen. Darunter befanden sich 70.368 - also rund ein Drittel - Kinder im Alter
bis zu 14 Jahren. Daneben erhielten 88.234 Menschen Hilfen in besonderen Lebenslagen.


In den vergangenen Jahren hat sich die Sozialhilfe zu einer Schwerpunktaufgabe und gleichermaßen zu einem Hauptausgabe-faktor entwickelt. So betrug der Sozialhilfeaufwand der Stadt- und Landkreise im Jahr 2000 runde 755 Millionen Euro. Bei einer Vielzahl der Hilfeempfänger ist Arbeitslosigkeit die Hauptursache der Bedürftigkeit. Mit einer verstärkten Auswegberatung durch die Kreissozialämter konnten in den zurückliegenden Jahren vielen Betroffenen neue Lebensperspektiven eröffnet und das Selbstwertgefühl zurückgegeben werden.

Flankierend zu den bereits vorhandenen klassischen Instrumenten der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik haben viele Landkreise in den letzten Jahren neue innovative Wege, etwa durch die Gründung von Beschäftigungsgesellschaften, beschritten. Besondere Herausforderungen für die Landkreise als Sozialhilfeträger zeichnen sich in der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung ab. Die Sozialhilfe bleibt deshalb auch künftig eine Schwerpunktaufgabe der Kreispolitik.