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Sozialhilfe - mehr als materielle Unterstützung
Die Sozialstaatlichkeit unseres Landes stellt sich
in einer imponierenden Palette sozialer Leistungen dar. Die Leistungen
aus der Sozialversicherung sichern dem größten Teil der Bevölkerung
für den Fall der Fälle sozialen Schutz.
Trotzdem
hat die Sozialhilfe als Nachfolgerin der Fürsorge nach wie vor ihre
besondere Aufgabe im System der Sozialleistungen. Die Sozialhilfe war
einst als Einzelfallhilfe für vorübergehende Notlagen konzipiert.
Sie sollte der Absicherung von Lebensrisiken dienen,
die nicht von anderen, vorrangigen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld)
aufgefangen werden. Zuständig für die Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes
sind in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise.
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