Würde und Selbst-
ständigkeit für den Menschen im Alter
Der junge Mensch
und seine Familie
Versorgungsverwaltung
Menschen in
der Schuldenspirale
Berufliche Integration
von arbeitslosen Menschen
Die Landkreise - Partner der Selbsthilfegruppen
Hilfen für Spätaussiedler und Flüchtlinge
Sozialhilfe - mehr als materielle Unterstützung
 
 


Sozialhilfe - mehr als materielle Unterstützung

Die Sozialstaatlichkeit unseres Landes stellt sich in einer imponierenden Palette sozialer Leistungen dar. Die Leistungen aus der Sozialversicherung sichern dem größten Teil der Bevölkerung für den Fall der Fälle sozialen Schutz.

Trotzdem hat die Sozialhilfe als Nachfolgerin der Fürsorge nach wie vor ihre besondere Aufgabe im System der Sozialleistungen. Die Sozialhilfe war einst als Einzelfallhilfe für vorübergehende Notlagen konzipiert. Sie sollte der Absicherung von Lebensrisiken dienen,
die nicht von anderen, vorrangigen Sozialleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld) aufgefangen werden. Zuständig für die Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes sind in Baden-Württemberg die Stadt- und Landkreise.

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