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Wie funktioniert ein Landkreis?
Verwaltungsorgane des Landkreises sind der Kreistag
und der Landrat.
Der
Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das wichtigste Organ (Hauptorgan).
Der Kreistag legt die Grundsätze für
die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit
nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag
bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Wegen der Vielzahl der
Aufgaben setzt der Kreistag Ausschüsse ein, in denen Themen vorberaten
oder bei Zuständigkeit des Ausschusses auch entschieden werden. Im
Einzelnen regelt dies die Hauptsatzung. 
Weiteres
Verwaltungsorgan ist der Landrat.
Er ist Vorsitzender des Kreistags und der Ausschüsse, hat aber kein
Stimmrecht; er ist Leiter des Landratsamtes sowie gesetzlicher
Vertreter des Landkreises.

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