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Das Wahlverfahren
Der Weg in den Kreistag
führt üblicherweise über Parteien und Wählervereinigungen,
die in einem demokratischen Verfahren die
Bewerber nominieren.
Die
Zahl der zu wählenden Kreisräte ist in den Landkreisen verschieden
und hängt von der jeweiligen Einwohnerzahl ab.
Der
Landkreis wird dabei in Wahlkreise eingeteilt, deren Sitzzahl im Verhältnis
der Einwohnerzahl bestimmt wird.
In einem Wahlkreis werden mindestens 4 Sitze vergeben.
Da die Anzahl der Stimmen von der Zahl der zu wählenden Kreisräte
abhängt, ist die Stimmenzahl innerhalb eines Landkreises verschieden.
Es
gibt die Möglichkeit
des Kumulierens und Panaschierens. Zunächst werden in den
einzelnen Wahlkreisen die Sitze entsprechend den auf die einzelnen Wahlvorschläge
abgegebenen Stimmen vergeben (Verhältniswahl); dabei kommen die Bewerber
auf einer Liste mit der höchsten Stimmenzahl zum Zuge. Damit auch
kleinere Gruppierungen eine Chance haben, gibt es noch einen Verhältnisausgleich
auf Kreisebene; dadurch kommt es zu Überhangmandaten.

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