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Das Landratsamt
Das Landratsamt ist zugleich
Staatsbehörde und kommunale Kreisbehörde. Als Staatsbehörde
ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige
Zuständigkeit.
Für
den Aufgabenbereich der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig.
Die Kreise in Baden-Württemberg haben 52.500 Bedienstete. Davon sind
in den Landratsämtern selbst 20.600 tätig. In den Einrichtungen
der Landkreise
(vor allem Krankenhäuser, Schulen, Abfallbeseitigungseinrichtungen)
arbeiten
rund 31.900 Bedienstete.

Der
Landrat ist Beamter des Landkreises und wird vom Kreistag auf 8 Jahre
gewählt; Wiederwahl ist möglich.
Da der Landrat auch Leiter der Staatsbehörde ist, hat sich das Land
ein Mitwirkungsrecht vorbehalten. Bewerben kann sich jeder Deutsche, der
das 30. Lebens-jahr, aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat.
Unter den eingegangenen Bewerbungen trifft ein Kreistagsausschuss zusammen
mit dem zuständigen Innenministerium eine Vorauswahl. Dem Kreistag
werden daraufhin geeignete Bewerber vorgeschlagen. Spätestens mit
Vollendung des 65. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst.

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