Die Landkreise im Staatsaufbau
Die Aufgaben der Landkreise
Die 35 Landkreise in Baden-Württemberg
Wie funktioniert
ein Landkreis?
Der Kreistag
Das Wahlverfahren
Das Landratsamt
Die Kreisfinanzen
 
 


Das Landratsamt

Das Landratsamt ist zugleich Staatsbehörde und kommunale Kreisbehörde. Als Staatsbehörde ist es untere Verwaltungsbehörde; hier hat der Landrat die alleinige Zuständigkeit.

Für den Aufgabenbereich der Kreisbehörde ist der Kreistag zuständig. Die Kreise in Baden-Württemberg haben 52.500 Bedienstete. Davon sind in den Landratsämtern selbst 20.600 tätig. In den Einrichtungen der Landkreise (vor allem Krankenhäuser, Schulen, Abfallbeseitigungseinrichtungen) arbeiten rund 31.900 Bedienstete.


Der Landrat ist Beamter des Landkreises und wird vom Kreistag auf 8 Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich. Da der Landrat auch Leiter der Staatsbehörde ist, hat sich das Land ein Mitwirkungsrecht vorbehalten. Bewerben kann sich jeder Deutsche, der das 30. Lebens-jahr, aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat. Unter den eingegangenen Bewerbungen trifft ein Kreistagsausschuss zusammen mit dem zuständigen Innenministerium eine Vorauswahl. Dem Kreistag werden daraufhin geeignete Bewerber vorgeschlagen. Spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst.