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Die
Kreisfinanzen
Anders als Bund, Länder
und Gemeinden verfügen
die Landkreise, von der unbedeutenden Jagdsteuer abgesehen, über
keine eigenen Steuereinnahmen.
In
Baden-Württemberg erhalten die Kreise vom
Land einen Anteil von der Grunderwerbsteuer sowie Finanzzuweisungen.
Neben Gebühren und Entgelten erheben die Landkreise zur Abdeckung
des Restbedarfs eine Kreisumlage von den Gemeinden, die nach deren Steuerkraft
bemessen wird. Die Kreisumlage ist zur wichtigsten Einnahmequelle geworden.

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