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Die Aufgaben der Landkreise
Jede politische Ebene hat ihren Aufgabenbereich.
Bund und Länder erfüllen Aufgaben, die wegen ihres Zuschnitts
und Umfangs eine zentrale Erledigung erfordern. 
Möglichst
viele Aufgaben sollen von den Gemeinden erfüllt werden. Typische
Gemeindeaufgaben sind: Kindergärten, Grund- und Hauptschulen, Wasserversorgung,
Abwasserbeseitigung, Feuerwehr, Sportplätze und -hallen, Ortsstraßen
und Baugeländeerschließung.
Für
Aufgaben, die die Gemeinden nicht selbst erfüllen können, sind
die Landkreise zuständig. In Baden-Württemberg ist der
Aufgabenbereich der Landkreise in der Landkreisordnung umschrieben.

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