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Außer
den Gemeinden sind in besonderem Maße die Landkreise mit ihren Zuständigkeiten
etwa für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), die
Abfallwirtschaft, den Naturschutz und die öffentliche Gesundheitsvorsorge
von der Agenda 21 berührt. Darüber hinaus nehmen die Landratsämter
allgemeine gemeindeübergreifende, unterstützende Aufgaben wahr
wie die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements.
Nahezu
alle Landkreise Baden-Württembergs haben sich bereits mit der Materie
auseinandergesetzt. Einige Kreisverwaltungen
haben den Dialog über die genannten Themenfelder mit den Bürgerinnen
und Bürgern, örtlichen Organisationen und der Wirtschaft in
so genannten Agenda-Prozessen selbst in Angriff genommen. Vielfach wurden
auch
in Zusammenarbeit mit den Kreisgemeinden sowie anderen Stellen gemeinsame
Aktivitäten initiiert.
Zum
Teil haben einzelne Landratsämter Anlaufstellen
für ihre Gemeinden zur Umsetzung der Lokalen Agenda 21 eingerichtet.
Sie unterstützen und koordinieren die Agenda-Arbeit der Gemeinden
und der ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger.

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