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Damit
in engem Zusammenhang steht die Kooperation
mit zahlreichen Partnern: Beispielhaft seien genannt die Kooperation
mit den Pädagogischen Hochschulen, die Seminare für schulpraktische
Ausbildung, die Kirchen, die Arbeitsagentur, die IHK, das Handwerk.
Ein
weiteres wichtiges Arbeitsfeld ist die Steuerung
der Lehrkräfte. Damit die Schülerinnen
und Schüler ordnungsgemäß unterrichtet werden können,
müssen an jeder Schule ausreichend Lehrerinnen und Lehrer vorhanden
sein. Also sorgt das Schulaufsichtsamt jedes Schuljahr dafür, dass
die vorhandenen Lehrkräfte bedarfsgerecht auf die einzelnen Schulen
verteilt werden.
Dazu
gehört auch, für längerfristige Unterrichtsausfälle
Krankheitsvertretungen bereit zu halten und dann entsprechend der Dringlichkeit
einzusetzen.
Jede
Schule braucht eine intakte Schulleitung, um den gesetzlich vorgegebenen
Erziehungs- und Bildungsauftrag kompetent ausführen zu können.
Bei der Besetzung
frei gewordener Rektor- bzw. Konrektorenstellen wirkt das Schulaufsichtsamt
maßgeblich mit.
Im
Interesse des Schulaufsichtsamts ist es auch, genügend geeignetes Führungspersonal
für frei gewordene Rektorate und Konrektorate zu besitzen. Deshalb
werden regelmäßig Angebote zur Personalentwicklung für interessierte
Lehrkräfte durchgeführt, damit sie gut vorbereitet ihre neue Stelle
mit deutlich verändertem Anforderungsprofil antreten können.
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