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Schulaufsicht Das Schulaufsichtsamt ist gemäß § 33 Schulgesetz untere Schulaufsichtsbehörde und führt die Fach- und Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen in seinem Amtsbereich. den Eindruck, dass in diesem Amt hauptsächlich "aufsichtliche" Aufgaben wahrgenommen werden. (Eltern-)Beschwerden. In den meisten Fällen betreffen sie die Notengebung und die Schulstrafen gemäß § 90 Schulgesetz (z.B. Androhung des Schulausschlusses). Im Schulaufsichtsamt wird geprüft, ob die Beschwerden begründet sind oder nicht, und dann wird entsprechend gehandelt. Wandel von der Aufsicht zur Beratung vollzogen. Verschiedene Personengruppen wenden sich mit ganz unterschiedlichen Anliegen an das Schulaufsichtsamt; hier nur ein kleiner Ausschnitt:
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