Der
Kreistag ist die Vertretung der Einwohner
eines Landkreises. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten
des Landkreises. Alle 5 Jahre wählt die wahlberechtigte Kreisbevölkerung
die Kreisrätinnen und Kreisräte in den Kreistag. Vorsitzender
des Kreistags ist der Landrat.
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Der
Landkreis erhebt von seinen Gemeinden eine
Kreisumlage, die zur Finanzierung der ungedeckten
Ausgaben verwendet wird. Die Höhe der Kreisumlage wird jedes Jahr vom
Kreistag neu festgesetzt und richtet sich nach den Steuereinnahmen der Gemeinden.
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Die
Kriegsopferfürsorge wird Kriegsbeschädigten
und ihren Hinterbliebenen gewährt.
Mit
Kunstausstellungen fördern Landkreise
vor allem
heimische Künstler. > weitere
Infos Der
Landrat ist Beamter des Landkreises
und wird vom Kreistag
auf 8 Jahre gewählt. Er vertritt den Landkreis nach außen,
leitet das Landratsamt und ist Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse.
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Die
Lebensmittelüberwachung
dient der Sicherheit, Gesundheit und damit der Lebensqualität der
Bürgerinnen und Bürger. Das Landratsamt überprüft
Einzelhandel und Gastronomie auf die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften.
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Die
Landwirtschaftsämter
der Landkreise betreuen die landwirtschaftlichen Betriebe in den Bereichen
Ausgleichsleistungen, Beratung und Bildung. > weitere
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Die
Musikschulen widmen sich der musikalischen
Förderung und Ausbildung der Bürger, besonders der Kinder und
Jugendlichen. Die Musikschulen werden durch die Landkreise finanziell
unterstützt.