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Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner eines Landkreises. Er entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises. Alle 5 Jahre wählt die wahlberechtigte Kreisbevölkerung die Kreisrätinnen und Kreisräte in den Kreistag. Vorsitzender des Kreistags ist der Landrat.
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Der Landkreis erhebt von seinen Gemeinden eine
Kreisumlage, die zur Finanzierung der ungedeckten Ausgaben verwendet wird. Die Höhe der Kreisumlage wird jedes Jahr vom Kreistag neu festgesetzt und richtet sich nach den Steuereinnahmen der Gemeinden. > weitere Infos

Die Kriegsopferfürsorge wird Kriegsbeschädigten
und ihren Hinterbliebenen gewährt.

Mit Kunstausstellungen fördern Landkreise vor allem
heimische Künstler. > weitere Infos

Der Landrat ist Beamter des Landkreises und wird vom Kreistag
auf 8 Jahre gewählt. Er vertritt den Landkreis nach außen, leitet das Landratsamt und ist Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. > weitere Infos

Die Lebensmittelüberwachung dient der Sicherheit, Gesundheit und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Das Landratsamt überprüft Einzelhandel und Gastronomie auf die Einhaltung hygienerechtlicher Vorschriften. > weitere Infos

Die
Landwirtschaftsämter der Landkreise betreuen die landwirtschaftlichen Betriebe in den Bereichen Ausgleichsleistungen, Beratung und Bildung. > weitere Infos

Die Musikschulen widmen sich der musikalischen Förderung und Ausbildung der Bürger, besonders der Kinder und Jugendlichen. Die Musikschulen werden durch die Landkreise finanziell unterstützt.