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In der jährlich vom Kreistag zu beschließenden Haushaltssatzung und im Haushaltsplan wird festgelegt, wie viel Geld für die Erfüllung der Kreisaufgaben zur Verfügung steht und wie die Ausgaben insgesamt finanziert werden (z. B. durch Kreisumlage, Finanzzuweisungen des Landes, Gebühren, Kredite). > weitere Infos

Aufgaben der Landratsämter als untere Immissionsschutzbehörden sind vor allem der Lärmschutz und der Schutz vor Luftverunreinigungen. > weitere Infos

Als untere Jagdbehörde (Kreisjagdamt) sind die Landratsämter für die Ausbildung und Prüfung der Jäger, für Jagdscheinerteilung und Einteilung der Jagdbezirke verantwortlich. Ebenso achten sie auf Hege und Pflege der jagdbaren Tiere.

Die Jagdsteuer, die von der Jagdpacht erhoben wird, fließt den Landkreisen zu.

Zu den Leistungen der Jugendhilfe durch das Jugendamt gehören vor allem die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, die Förderung der Erziehung in der Familie, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, die Hilfe zur Erziehung, die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und die Hilfe für junge Volljährige.
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Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss, der selbständige Aufgaben hat bzw. die Entscheidungen des Kreistags vorberät. Er befasst sich mit der Jugendhilfeplanung, den Grundsätzen der Jugendhilfe und deren Finanzierung.

Der Jugendschutz ist Aufgabe des Jugendamtes und der Polizei
(z. B. Gaststättenaufenthalt Minderjähriger; Schutz vor jugendgefährdenden Schriften, Jugendmedienschutz; teilweise der Jugendarbeitsschutz). Wachsende Bedeutung kommt dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu.