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In
der jährlich vom Kreistag zu beschließenden Haushaltssatzung
und im Haushaltsplan
wird festgelegt, wie viel Geld für die Erfüllung der Kreisaufgaben
zur Verfügung steht und wie die Ausgaben insgesamt finanziert werden
(z. B. durch Kreisumlage, Finanzzuweisungen des Landes, Gebühren, Kredite).
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Aufgaben
der Landratsämter als untere Immissionsschutzbehörden
sind vor allem der Lärmschutz und der Schutz vor Luftverunreinigungen.
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Als
untere Jagdbehörde (Kreisjagdamt)
sind die Landratsämter für die Ausbildung und Prüfung der
Jäger, für Jagdscheinerteilung und Einteilung der Jagdbezirke
verantwortlich. Ebenso achten sie auf Hege und Pflege der jagdbaren Tiere.
Die
Jagdsteuer,
die von der Jagdpacht erhoben wird, fließt den Landkreisen zu.
Zu
den Leistungen der Jugendhilfe
durch das Jugendamt gehören vor allem die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit,
die Förderung der Erziehung in der Familie, die Förderung von
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, die Hilfe zur Erziehung,
die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
und die Hilfe für junge Volljährige.
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Der
Jugendhilfeausschuss
ist ein beschließender Ausschuss, der selbständige Aufgaben
hat bzw. die Entscheidungen des Kreistags vorberät. Er befasst sich
mit der Jugendhilfeplanung, den Grundsätzen der Jugendhilfe und deren
Finanzierung.
Der
Jugendschutz ist Aufgabe des Jugendamtes
und der Polizei
(z. B. Gaststättenaufenthalt Minderjähriger; Schutz vor jugendgefährdenden
Schriften, Jugendmedienschutz; teilweise der Jugendarbeitsschutz). Wachsende
Bedeutung kommt dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu.
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