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Bauanträge werden für kleinere Kreisgemeinden vom Landratsamt bearbeitet. Das Landratsamt prüft, ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der Gemeinden entsprechen und ob sonstige Vorschriften eingehalten werden. Städte über 20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Auch kleinere Gemeinden können diese beantragen, wenn sie über das notwendige Fachpersonal verfügen.
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Die Baugebiete der Kreisgemeinden werden in den Bebauungs-plänen festgelegt und von den Landratsämtern genehmigt (außer "Großen Kreisstädten").

Ein Kreisrat darf nicht an Entscheidungen des Kreistags beteiligt sein, wenn sich daraus für ihn oder ihm nahe stehende Personen ein Vorteil bzw. Nachteil ergeben könnte. Diese Befangenheits-Regelung soll persönliche Interessenskonflikte vermeiden.

Eine wichtige Aufgabe haben die Abfallberater/-innen, die allgemeine Hinweise in allen Fragen geben können, die mit Abfallvermeidung,
-trennung und -verwertung zu tun haben. > weitere Infos

Die Fachleute bei den Beratungsstellen der Landkreise können in sozialen Problemsituationen helfen. Angeboten werden Erziehungs- und Jugendberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Drogenberatung, Behindertenberatung, Altenberatung. > weitere Infos

Freizeitgärtnern und landwirtschaftlich interessierten Bürgern stehen die Beratungsstellen für Obst- und Gartenbau bei den Landratsämtern mit fachkundigem Rat zur Seite.

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