Bauanträge
werden für kleinere Kreisgemeinden vom Landratsamt bearbeitet. Das
Landratsamt prüft, ob die Bauvorhaben den Bebauungsplänen der
Gemeinden entsprechen und ob sonstige Vorschriften eingehalten werden. Städte
über 20.000 Einwohner haben eigene Baurechtszuständigkeit. Auch
kleinere Gemeinden können diese beantragen, wenn sie über das
notwendige Fachpersonal verfügen.
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Die
Baugebiete der Kreisgemeinden werden in den Bebauungs-plänen
festgelegt und von den Landratsämtern genehmigt (außer "Großen
Kreisstädten").
Ein
Kreisrat darf nicht an Entscheidungen des Kreistags beteiligt sein, wenn
sich daraus für ihn oder ihm nahe stehende Personen ein Vorteil bzw.
Nachteil ergeben könnte. Diese Befangenheits-Regelung
soll persönliche Interessenskonflikte vermeiden.
Eine
wichtige Aufgabe haben die Abfallberater/-innen,
die allgemeine Hinweise in allen Fragen geben können, die mit Abfallvermeidung,
-trennung und -verwertung zu tun haben. > weitere
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Die
Fachleute bei den Beratungsstellen der Landkreise
können in sozialen Problemsituationen helfen. Angeboten werden Erziehungs-
und Jugendberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Drogenberatung,
Behindertenberatung, Altenberatung. > weitere
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Freizeitgärtnern
und landwirtschaftlich interessierten Bürgern stehen die Beratungsstellen
für Obst- und Gartenbau bei den Landratsämtern mit fachkundigem
Rat zur Seite.
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