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Falls eine Kreisgemeinde einmal gegen geltendes Recht verstoßen sollte, wird das Landratsamt als Rechts
aufsichtsbehörde tätig.
Die Rechtsaufsicht über die Landkreise und die Großen Kreisstädte (kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern) übt das Regierungspräsidium aus. > weitere Infos

Ausbildungsförderung wird Schülern, Fachschülern, Berufsfachschülern, Studenten und angehenden Meistern zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Ausbildungskosten gewährt; zuständig
ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt (für Studenten: das Studentenwerk).

Flüchtlinge, Vertriebene und Kriegsgeschädigte haben Ansprüche auf den Ausgleich des ihnen entstandenen Schadens. Dieser Lastenausgleich ist Aufgabe des Ausgleichsamts im Landratsamt.

Die Ausländerbehörde ist Anlaufstelle für ausländische Mitbürger in Verwaltungsangelegenheiten (z.B. die Aufenthaltserlaubnis) und vermittelt Betreuungs- und Integrationshilfen.

Der Kreistag bildet aus seiner Mitte beratende und beschließende Ausschüsse, die seine Arbeit unterstützen. Wichtige Fragen entscheidet jedoch immer der Kreistag. Ausschussvorsitzender ist jeweils der Landrat. > weitere Infos

Das Landratsamt ist auch Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler. > weitere Infos