Falls
eine Kreisgemeinde einmal gegen geltendes Recht verstoßen sollte,
wird das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde
tätig.
Die Rechtsaufsicht über die Landkreise und die Großen Kreisstädte
(kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern) übt
das Regierungspräsidium aus. > weitere
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Ausbildungsförderung
wird Schülern, Fachschülern, Berufsfachschülern, Studenten
und angehenden Meistern zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Ausbildungskosten
gewährt; zuständig
ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt (für
Studenten: das Studentenwerk).
Flüchtlinge,
Vertriebene und Kriegsgeschädigte haben Ansprüche auf den Ausgleich
des ihnen entstandenen Schadens. Dieser Lastenausgleich ist Aufgabe des
Ausgleichsamts im Landratsamt.
Die
Ausländerbehörde ist Anlaufstelle
für ausländische Mitbürger in Verwaltungsangelegenheiten
(z.B. die Aufenthaltserlaubnis) und vermittelt Betreuungs- und Integrationshilfen.
Der
Kreistag bildet aus seiner Mitte beratende und beschließende Ausschüsse,
die seine Arbeit unterstützen. Wichtige Fragen entscheidet jedoch
immer der Kreistag. Ausschussvorsitzender ist jeweils der Landrat. >
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Das
Landratsamt ist auch Eingliederungsbehörde für Spätaussiedler.
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