Menschen
in Notlagen, die sich nicht aus eigenen Kräften
und Mitteln helfen können, erhalten Sozialhilfe
zur Bestreitung
ihres Lebensunterhalts und für Hilfsmaßnahmen bei Krankheit,
Pflegebedürftigkeit, Behinderung usw. Die 35 Landkreise gewährten
2000 209.044 Personen Sozialhilfe. > weitere
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Die
Sozialstationen unterstützen die
häusliche Krankenpflege und helfen in häuslichen Notlagen durch
organisierte Nachbarschaftshilfe. Die Träger dieser Sozialstationen
(kirchliche Vereine oder Gemeinden) erhalten Zuschüsse von den Landkreisen.
Einbürgerungsfragen
und Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
sind Aufgaben der Landratsämter.
Die
Straßenbauämter der Landkreise
sind zuständig für die
Planung und den Bau von Kreisstraßen sowie die Unterhaltung und
den Betrieb der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen. Dazu gehört
auch der Winterdienst. > weitere
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