Die
Landratsämter wachen als untere Naturschutzbehörde
über die Pflege und den Schutz der Landschaft. Sie bestimmen die
Naturdenkmale und weisen die Landschaftsschutzgebiete aus.
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Bei
bestimmten Ordnungswidrigkeiten (z.
B. Verkehrsverstößen; Umweltvergehen) setzt das Landratsamt
Bußgelder fest.
Der
Öffentliche Personennahverkehr
ist zu einer wichtigen Aufgabe der Landkreise geworden. Von wachsender
Bedeutung ist er nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen
Gebieten. Die Landkreise sind insbesondere für den nicht schienengebundenen
Nahverkehr (z.B. Busverkehr) zuständig; einige Landkreise betreiben
und fördern aber auch den regionalen Schienenverkehr. > weitere
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