Die
Wohnungsbauförderungsstellen
der Landratsämter beraten über die Gewährung von Zuschüssen
im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus sowie anderer Wohnungsbauförderungsprogramme
und leiten die Anträge an die Landeskreditbank weiter.
Die
amtlichen Fahrzeugkennzeichen - Nummernschilder - werden von den Kraftfahrzeugzulassungsstellen
zugeteilt. Auch bei Kraftfahrzeughalterwechsel, Wiederzulassung und Umzug
wendet man sich an die Kraftfahrzeugzulassungsstellen. > weitere
Infos