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Die
Tierkörperbeseitigung
ist Pflicht der Landkreise.
Sie haben sich zur Erfüllung dieser Aufgabe zu Zweckverbänden
zusammengeschlossen.
Die
Landkreise halten für Interessierte vielfältiges Informationsmaterial
über Sehenswürdigkeiten und Freizeitmöglichkeiten der Landkreise
bereit und unterstützen so den Tourismus,
(z. B. "Freizeit- und Radwanderkarten" und Unterkunftsverzeichnisse).
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Der
Umweltschutz gehört zum Aufgabenbereich
der Landratsämter. Er umfasst besonders die Bereiche Bodenschutz,
Gewässerschutz, Immissionsschutz, Naturschutz und Sanierung von Altlasten.
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Die
Verkehrserziehung dient der Sicherheit
der Bevölkerung.
Im Landkreis beteiligen sich an dieser Verkehrserziehung die Verkehrswacht,
Polizei und Straßenverkehrsbehörden.
In den Jugendverkehrsschulen wird außerdem Verkehrsunterricht
für Kinder und Jugendliche erteilt.
Die
Aufgaben der Vermessungsämter
sind:
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Führung des Liegenschaftskatasters
(Geobasisdaten, flächendeckendes Verzeichnis
aller Flurstücke im Landkreis) |
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Durchführung von Liegenschaftsvermessungen
(Zerlegungen und Verschmelzungen von Flurstücken, Grenzvorweisungen,
Grenzfeststellungen, Gebäudeaufnahmen) |
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Serviceleistungen
(Abgabe von digitalen und analogen Karten, Plänen,
Koordinaten, Höhen, Flurstücksbeschreibungen) |
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Ingenieurvermessungen
(Topographische Aufnahmen, Lagepläne,
Absteckungen, Gebäudeaufnahmen) |
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Bodenordnungsverfahren
(Freiwillige und gesetzliche Baulandumlegung) |
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